Jugendschutz

Gemäß dem Jugendschutzgesetz geben wir keinen Wein an Jugendliche unter 16 Jahren ab. Branntweine werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgeben. Der Käufer bestätigt bei der Bestellung, dass er das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz aufweist. Die Übergabe der Ware erfolgt ausschließlich an einen Empfänger, der den entsprechenden Altersnachweis erbringen kann, insbesondere mittels amtlichem Ausweisdokument.